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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ESTATE MARKETERS – eine Marke der BVV GmbH

Stand: 01.10.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Unternehmerstellung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Marketing-, Vertriebsunterstützungs- und damit zusammenhängende Leistungen, insbesondere nach der NOTARFLOW™ Methode, die die BVV GmbH, Schönfeldstr. 17, 83022 Rosenheim (nachfolgend „ESTATE MARKETERS“), mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) schließt.

(2) ESTATE MARKETERS ist eine Marke der BVV GmbH. Rechtlicher Vertragspartner ist ausschließlich die BVV GmbH.

(3) ESTATE MARKETERS schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Auftraggeber handelt bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ESTATE MARKETERS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.

§ 2 Vertragsschluss und Rangfolge

(1) Darstellungen von Leistungen auf Websites, in sozialen Medien, Präsentationen oder Gesprächen sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Maßgeblich ist das individuelle schriftliche Angebot von ESTATE MARKETERS, insbesondere der NOTARFLOW™ Angebots- und Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Einzelvertrag“).

(2) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Einzelvertrags durch beide Parteien zustande. Eine Unterzeichnung über ein elektronisches Signatursystem (z. B. PandaDoc oder DocuSign) genügt. Angebote sind bis zu dem im Einzelvertrag genannten Datum gültig.

(3) Es gilt folgende Rangfolge:

a) der Einzelvertrag einschließlich etwaiger Sondervereinbarungen,

b) für datenschutzrechtliche Fragen eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) oder eine sonstige Datenschutzvereinbarung,

c) diese AGB,

d) die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist.

§ 3 Leistungen und Leistungsabgrenzung

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Die Leistungen von ESTATE MARKETERS sind grundsätzlich Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). ESTATE MARKETERS schuldet deren fachgerechte Erbringung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg (§ 4).

(2) Soweit der Einzelvertrag nichts Abweichendes bestimmt, umfasst ein Projekt-Slot maximal ein gleichzeitig aktiv betreutes Immobilienprojekt bzw. Vermarktungsmandat. Das erste Projekt muss bei Vertragsschluss noch nicht feststehen; es wird im Setup-/Onboarding-Termin gemeinsam festgelegt. Mehrere Kampagnen, Ad Sets, Anzeigen, Creatives, Zielgruppen, Landingpages, Funnelvarianten und Tests innerhalb dieses Projekts gelten nicht als weitere Projekte. Weitere gleichzeitig aktive Projekte sowie ein Projektwechsel mit wesentlichem Neuaufbau bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Die Verantwortung von ESTATE MARKETERS umfasst den Prozess bis einschließlich Vorqualifizierung und Terminierung. Ab der Übergabe des Termins an den Vertrieb des Auftraggebers liegt die Verantwortung insbesondere für Beratung, Objektpräsentation, Einwandbehandlung, Finanzierung und Finanzierungskoordination, Nachverfolgung, Reservierung, Kaufentscheidung und Notartermin beim Auftraggeber. ESTATE MARKETERS wird nicht als Makler, Anlage- oder Finanzierungsvermittler oder Anlageberater tätig, führt keine Anlage- oder Finanzierungsberatung durch, nimmt keine verbindliche Bonitätsprüfung vor und erteilt keine Finanzierungszusagen.

(4) Anzahl, Zeitpunkt und Kanal der Kontaktversuche gegenüber Interessenten bestimmt ESTATE MARKETERS im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs nach fachlichem Ermessen. Eine Verpflichtung zu unbegrenzten Kontaktversuchen oder zu manuellen Reminder-Anrufen nach erfolgter Terminbuchung besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

(5) Die Ausgestaltung der Leistungen, insbesondere Auswahl der Werbeplattformen, Kampagnenstruktur, Zielgruppen, Verteilung des freigegebenen Werbebudgets, Gestaltung der Creatives und Durchführung von Tests, erfolgt nach fachlichem Ermessen von ESTATE MARKETERS. Wünsche des Auftraggebers werden berücksichtigt, soweit sie fachlich vertretbar und vom vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind.

(6) Leistungen, die über den im Einzelvertrag vereinbarten Umfang hinausgehen, erbringt ESTATE MARKETERS nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

(7) Eine Abnahme findet für die laufenden Dienstleistungen nicht statt. Nur soweit einzelne Leistungen im Einzelvertrag ausdrücklich als Werkleistung vereinbart sind, gelten hierfür die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme (§§ 640 ff. BGB).

§ 4 Kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg

(1) ESTATE MARKETERS schuldet die vereinbarte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt ESTATE MARKETERS keine Gewähr oder Garantie für:

a) eine bestimmte Anzahl von Leads oder bestimmte Kosten pro Lead (CPL),

b) eine bestimmte Anzahl qualifizierter Leads, gebuchter oder wahrgenommener Termine,

c) Reservierungen, Finanzierungen, Kaufverträge oder Notartermine,

d) Umsatz oder Gewinn des Auftraggebers.

(2) Die Bezeichnungen NOTARFLOW™ und „Von der Ad bis zum Notar.“ beschreiben die Methode und den angestrebten Prozess. Sie stellen keine Zusicherung eines notariellen Abschlusses oder eines sonstigen Erfolgs dar.

(3) In Gesprächen, Präsentationen oder Auswertungen genannte Prognosen, Benchmarks und Beispielwerte sind unverbindliche Orientierungswerte. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie im Einzelvertrag ausdrücklich als solche bezeichnet ist.

(4) Der Vermarktungserfolg hängt von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von ESTATE MARKETERS ab, insbesondere von Objekt, Lage, Preis, Marktumfeld, Zins- und Finanzierungslage, den Richtlinien der Werbeplattformen sowie der Arbeit des Vertriebs des Auftraggebers.

§ 5 Vergütung, Werbebudget und Fremdkosten

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Werbekosten (Werbebudget/Ad Spend) sind nicht in der Vergütung enthalten und werden vom Auftraggeber zusätzlich getragen. Die Abrechnung erfolgt nach Möglichkeit direkt zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Werbeplattform über ein Werbekonto des Auftraggebers mit dessen Zahlungsmittel. Die Höhe des Werbebudgets bestimmt der Auftraggeber; ESTATE MARKETERS kann hierzu Empfehlungen geben.

(3) Der im Einzelvertrag festgelegte Standardumfang der Qualifizierung und Betreuung bezieht sich auf das dort genannte monatliche Werbebudget. Soll ein höheres Werbebudget eingesetzt werden, stimmen die Parteien den zusätzlichen Qualifizierungs- und Betreuungsaufwand vorab ab; ESTATE MARKETERS kann hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangen. Ohne eine solche Abstimmung ist ESTATE MARKETERS nicht verpflichtet, ein über den Standardumfang hinausgehendes Leadvolumen zu bearbeiten.

(4) Verauslagt ESTATE MARKETERS nach vorheriger Vereinbarung Werbekosten oder sonstige Fremdkosten (z. B. Lizenzen, Bildmaterial, Drittsoftware, Fotografen), erstattet der Auftraggeber diese. ESTATE MARKETERS kann hierfür einen angemessenen Vorschuss verlangen. Reisen und Vor-Ort-Termine erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 6 Rechnungsstellung, Zahlung und Zahlungsverzug

(1) Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach dem Einzelvertrag. Im Übrigen sind Rechnungen mit Zugang ohne Abzug fällig. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.

(2) Der Zahlungsverzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Während des Verzugs schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann ESTATE MARKETERS die weitere Leistungserbringung ganz oder teilweise aussetzen, insbesondere Kampagnen pausieren und die Leadbearbeitung einstellen, wenn ESTATE MARKETERS dies zuvor in Textform unter Setzung einer Zahlungsfrist von mindestens sieben Tagen angekündigt hat und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Der Vergütungsanspruch bleibt während der Aussetzung bestehen; ESTATE MARKETERS muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge der Aussetzung an Aufwendungen erspart. Die Vertragslaufzeit verlängert sich durch die Aussetzung nicht.

(4) ESTATE MARKETERS kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Auftraggeber mit einem Betrag in Verzug ist, der mindestens zwei monatlichen Vergütungen entspricht. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt ESTATE MARKETERS rechtzeitig, vollständig, richtig und kostenfrei alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, insbesondere:

a) Objekt- und Projektinformationen, Exposés, Grundrisse, Lage- und Ausstattungsinformationen,

b) Kaufpreise bzw. Preislisten und aktuelle Verfügbarkeiten,

c) Bild- und Videomaterial,

d) Finanzierungs- und Förderinformationen, soweit diese beworben werden sollen,

e) gewünschte bzw. zulässige Werbeaussagen und etwaige gesetzliche Pflichtangaben,

f) Zugänge zu Werbekonten, Business Managern und Social-Media-Profilen sowie, soweit erforderlich, zu Website, Domain, CRM- und Kalendersystemen,

g) ein hinterlegtes Zahlungsmittel für das Werbebudget,

h) einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner,

i) sonstige für die Vermarktung erforderliche Informationen.

(2) Der Auftraggeber wirkt an der zeitnahen Festlegung des ersten Projekts im Setup-/Onboarding-Termin mit. Angeforderte Unterlagen und Informationen stellt er unverzüglich, jedenfalls innerhalb einer angemessenen Frist, bereit. Erforderliche Freigaben von Werbemitteln, Texten und Landingpages erteilt oder verweigert er ebenso zeitnah, damit die Leistungserbringung nicht verzögert wird.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass sein Vertrieb die vereinbarten Termine wahrnimmt und ausreichende Terminverfügbarkeiten bereitstellt. Er informiert ESTATE MARKETERS regelmäßig und möglichst zeitnah über den Status der übergebenen Termine und Interessenten (z. B. Termin wahrgenommen, Reservierung, Finanzierung, Notartermin), in dem vereinbarten System oder Format. ESTATE MARKETERS darf diese Informationen zur Auswertung und Optimierung der Kampagnen für den Auftraggeber verwenden.

(4) Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist ESTATE MARKETERS für die daraus folgenden Verzögerungen oder Leistungshindernisse nicht verantwortlich; vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen. Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Vergütung richten sich weiterhin nach dem Einzelvertrag, auch wenn sich der operative Kampagnenstart dadurch verschiebt. Die Vergütung bleibt bei Annahmeverzug des Auftraggebers nach Maßgabe des § 615 BGB geschuldet; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Mehraufwand, der durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Auftraggebers entsteht, kann nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden.

§ 8 Leistungserbringung, Drittanbieter und höhere Gewalt

(1) ESTATE MARKETERS darf zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter sowie freie Mitarbeiter, Agenturen, technische Dienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen. ESTATE MARKETERS bleibt gegenüber dem Auftraggeber für deren Leistungen verantwortlich. Datenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere an Unterauftragsverarbeiter, bleiben unberührt.

(2) Werbeplattformen und technische Systeme wie insbesondere Meta, Facebook, Instagram, Google, LinkedIn sowie CRM-, Hosting-, Tracking- und Kalender- bzw. Terminierungssysteme werden von Dritten betrieben. ESTATE MARKETERS hat keinen Einfluss auf deren Richtlinien, Algorithmen, Auslieferung, Prüf- und Freigabeprozesse, Preise und Verfügbarkeit. Für die Ablehnung von Anzeigen, Einschränkungen der Reichweite oder des Targetings, Sperrungen von Konten, technische Störungen, Algorithmus- oder Richtlinienänderungen und sonstige Ausfälle ist ESTATE MARKETERS nicht verantwortlich, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.

(3) Für Immobilien-, Finanz- und Kapitalanlagewerbung sehen Plattformen teilweise besondere Einschränkungen vor, etwa beim Targeting. Die Nutzungsbedingungen der Plattformen gelten ergänzend. Werbekonten werden grundsätzlich auf den Auftraggeber geführt; dieser ist insoweit Vertragspartner der Plattform.

(4) Ereignisse höherer Gewalt, die eine Partei ohne eigenes Verschulden an der Leistung hindern (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Plattformen, Kommunikationsnetzen oder Stromversorgung, Cyberangriffe), befreien die betroffene Partei für ihre Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dauert ein solches Ereignis länger als zwei Monate an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 9 Verantwortung für Inhalte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Informationen und Werbeaussagen verantwortlich, insbesondere für Objektangaben, Kaufpreise, Rendite- und Mietangaben, steuerliche Aussagen, Förder- und Finanzierungsinformationen sowie gesetzliche Pflichtangaben (z. B. nach dem Gebäudeenergiegesetz oder der Preisangabenverordnung).

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den bereitgestellten Materialien (z. B. Bilder, Videos, Visualisierungen, Grundrisse, Logos, Marken) die für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte innehat, einschließlich der Rechte abgebildeter Personen.

(3) ESTATE MARKETERS erbringt keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Finanzierungsberatung und ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen rechtlich oder inhaltlich umfassend zu prüfen. Hat ESTATE MARKETERS Bedenken gegen die Zulässigkeit von Inhalten, weist sie den Auftraggeber darauf hin und kann die Verwendung offensichtlich rechtswidriger Inhalte ablehnen. Die rechtliche Prüfung freigegebener Werbemittel und Landingpages obliegt dem Auftraggeber.

(4) Die telefonische Kontaktaufnahme erfolgt mit Interessenten, die ihre Kontaktdaten über die eingesetzten Formulare bzw. Funnel übermittelt und in eine Kontaktaufnahme eingewilligt haben. Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber die für Landingpages erforderlichen Rechtstexte (insbesondere Impressum und Datenschutzhinweise) bereit bzw. gibt die von ESTATE MARKETERS vorbereiteten Texte frei.

(5) Der Auftraggeber stellt ESTATE MARKETERS von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aus von ihm bereitgestellten Inhalten und Materialien oder aus von ihm freigegebenen Aussagen entstehen, soweit der Auftraggeber die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat. ESTATE MARKETERS informiert den Auftraggeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche.

§ 10 Rechte an Inhalten und Arbeitsergebnissen

(1) Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien verbleiben beim Auftraggeber bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Auftraggeber räumt ESTATE MARKETERS für die Dauer des Vertrags ein einfaches Recht ein, diese Materialien sowie seinen Namen, seine Marken und Logos zu nutzen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. ESTATE MARKETERS darf dieses Recht an eingesetzte Erfüllungsgehilfen weitergeben.

(2) An den für den Auftraggeber individuell erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Werbetexten, Creatives und Inhalten von Landingpages, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der hierauf entfallenden Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Vermarktungszwecke, auch über das Vertragsende hinaus. Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse hierfür bearbeiten und durch Dritte für seine Zwecke nutzen lassen. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur während der Vertragslaufzeit gestattet.

(3) Bestandteile Dritter (z. B. lizenziertes Bildmaterial, Schriften, Software) dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen genutzt werden. Offene Arbeits- und Quelldateien sind nur geschuldet, wenn dies gesondert vereinbart ist.

(4) Alle Rechte an der NOTARFLOW™ Methode, an den Marken ESTATE MARKETERS und NOTARFLOW™ sowie an allgemeinem Know-how, Methoden, Prozessen, Vorlagen, Funnel- und Landingpage-Strukturen, Automationen, Gesprächsleitfäden, Qualifizierungslogiken, Tracking-Setups und sonstigen Systemen von ESTATE MARKETERS verbleiben bei der BVV GmbH. Der Auftraggeber erhält hieran keine über die Nutzung im Rahmen der Leistungserbringung hinausgehenden Rechte.

(5) ESTATE MARKETERS darf allgemeine Erfahrungswerte sowie anonymisierte und aggregierte Kennzahlen, die keinen Rückschluss auf den Auftraggeber oder auf natürliche Personen zulassen, zur Weiterentwicklung ihrer Methoden verwenden.

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung und Abwicklung

(1) Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Fortführung und Kündigungsfristen richten sich nach dem Einzelvertrag. Etwaige individuell vereinbarte Sonderkündigungsrechte ergeben sich ausschließlich aus dem Einzelvertrag. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem dort vereinbarten Vertragsbeginn und nicht erst mit der Live-Schaltung von Kampagnen oder dem operativen Kampagnenstart. Eine stillschweigende Verlängerung um eine erneute feste Laufzeit findet nicht statt, soweit der Einzelvertrag nichts anderes bestimmt.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ESTATE MARKETERS insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 6 Abs. 4 sowie bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen des Auftraggebers gegen § 9 trotz Abmahnung in Textform.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

(4) Mit Vertragsende stellt ESTATE MARKETERS die Leistungen ein und beendet bzw. übergibt laufende Kampagnen in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Werbekonten des Auftraggebers verbleiben mit den darin enthaltenen Kampagnendaten beim Auftraggeber; gegenseitige Zugänge werden entzogen. Auf Systemen von ESTATE MARKETERS betriebene Landingpages und Funnels werden deaktiviert. Auf Anforderung in Textform innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende übergibt ESTATE MARKETERS die Inhalte der Arbeitsergebnisse nach § 10 Abs. 2 in einem gängigen Format; § 10 Abs. 4 bleibt unberührt. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen herausgegeben oder gelöscht. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Soweit ESTATE MARKETERS personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) vorliegt, schließen die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung. Diese AGB ersetzen weder eine AVV noch eine Datenschutzerklärung.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er personenbezogene Daten, die er ESTATE MARKETERS zur Verfügung stellt (z. B. Vertriebs- und CRM-Daten), rechtmäßig übermitteln darf.

(4) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch ESTATE MARKETERS enthält die Datenschutzerklärung unter https://estate-marketers.com/datenschutz.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Dazu gehören insbesondere Preise und Konditionen, Kampagnen- und Vertriebsdaten sowie Methoden, Prozesse und Vorlagen von ESTATE MARKETERS.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie rechtmäßig von Dritten erhalten oder unabhängig entwickelt hat, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.

(3) Die Weitergabe an Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater ist zulässig, soweit diese vergleichbar zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach Vertragsende. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie, solange diese Geschäftsgeheimnisse sind.

§ 14 Referenzen

(1) ESTATE MARKETERS darf Namen, Firma, Logo oder Marken des Auftraggebers, konkrete Ergebnisse, Bewertungen, Testimonials oder Case Studies nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform öffentlich als Referenz verwenden.

(2) Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft in Textform widerrufen werden. ESTATE MARKETERS entfernt betroffene Online-Inhalte dann innerhalb einer angemessenen Frist; bereits hergestellte Druckerzeugnisse dürfen aufgebraucht werden.

(3) Die Verwendung anonymisierter und aggregierter Kennzahlen nach § 10 Abs. 5 bleibt unberührt.

§ 15 Haftung

(1) ESTATE MARKETERS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ESTATE MARKETERS.

§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Forderung von ESTATE MARKETERS stehen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB.

(2) Änderungen dieser AGB werden für bestehende Verträge nur wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen in Textform zustimmt. ESTATE MARKETERS teilt beabsichtigte Änderungen in Textform mit. Stimmt der Auftraggeber nicht zu, gilt die bisherige Fassung fort.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der BVV GmbH in Rosenheim. ESTATE MARKETERS ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Der Auftraggeber kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von ESTATE MARKETERS in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).


BVV GmbH
handelnd unter der Marke ESTATE MARKETERS
Schönfeldstr. 17
83022 Rosenheim
Geschäftsführer: Klaus Umrath
Amtsgericht Traunstein, HRB 30954

Stand: 01.10.2026